Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Pro Defence Sachsen-Anhalt
Fachschulen für Selbstschutzfähigkeiten und psychosoziale Entwicklung
- Mitgliedsbeiträge:
Mitgliedsbeiträge werden monatlich, bis einschließlich zum 10. bzw. 25 eines jenes Monats, von der Pro Defence Sachsen-Anhalt per Lastschrift vom Konto des Mitgliedes, bzw. vom Konto einer
erziehungsberechtigten Person und/oder von einer vertraglich (siehe Mitgliedschaft) geregelten
zahlungspflichtigen Person abgebucht. Barzahlungen sind nicht möglich.
Mitgliedsbeiträge können nur zurückerstattet werden, wenn die Pro Defence Sachsen-Anhalt ihre
Dienstleistungen durch die Arbeitnehmer nicht anbieten kann. Die Beitragsrückforderung kann bei
einem monatlichen Ausfall Zustandekommen und wenn die PDSA keine Ausweichmöglichkeiten
wie Nachholmöglichkeiten anbieten konnte. Ein Anspruch auf Beitragsrückzahlung, obwohl die
PDSA ihre Dienstleistung durch die Anwesenheit der Ausbilder/-innen gesichert hat, besteht nicht.
Nichtzahlungen von Mitgliedsbeiträgen werden rechtlich per Mahnverfahren eingefordert. Der
Zugang zum Training wird über Mitgliedsbeiträge gesichert. Bei Nichtzahlungen ist die Teilnahme
am Training nicht mehr möglich.
Die Mitgliedschaftsbeiträge sind immer inkl. 19% Umst.
- Mitgliedschaften
Mitgliedschaften werden zentral an jedem Standort für eine Erstlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit sind Mitgliedschaften monatlich kündbar und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Das Startdatum der Mitgliedschaft entspricht dem Datum der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsantrags.
Die Mitgliedsbeiträge werden ab dem Startdatum anteilig berechnet, bis die reguläre Abrechnung zum nächsten Stichtag (1. oder 15. eines Monats) beginnt.
Bei Mitgliedschaften im Kinder- und Jugendbereich sind die Kinder die Vertragsnutzer, während die erziehungsberechtigte Person der Vertragspartner ist.
- Online-Mitgliedschaften
Ab dem 01.02.2025 können Mitgliedschaften auch online über die Website www.prodefence-sa.de abgeschlossen werden. Das Startdatum der Mitgliedschaft entspricht dem Absendedatum des Online-Formulars.
Die Mitgliedsbeiträge werden ab dem Startdatum anteilig berechnet, bis die reguläre Abrechnung zum nächsten Stichtag (1. oder 15. eines Monats) beginnt.
Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft online abschließen, können anschließend direkt zum Training kommen. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen im Formular vollständig und korrekt angegeben werden.
Sonderkündigungsrecht bei Online-Abschluss:
Gemäß § 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) haben Mitglieder das Recht, ihre Online-Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
- Die Kündigung muss in Textform erfolgen, entweder per E-Mail an pdsa.verwaltung@outlook.de oder schriftlich am jeweiligen Standort.
- Für die Fristwahrung zählt das Eingangsdatum der Kündigung.
Weitere Regelungen:
Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist gelten die gleichen Kündigungsfristen und Bedingungen wie für handschriftliche Mitgliedschaften.
3.1 Online-Monatskarten
Monatskarten können nur Online abgeschlossen werden und müssen per Kontaktformular immer mit einem Leistungszeitraum (14 Tage nach dem Absenden der Online-Mitgliedschaft) durch die Interessenten angegeben werden. Bei Online-Monatskarten hat ein Interessent 14 Tage Widerrufsrecht. Online-Monatskarten beginnen daher 14 Tage nach dem Eingang der Online-Monatskarte in der Verwaltung sofern diese nicht schriftlich an pdsa.verwaltung@outlook.de storniert werden und sind dann Zahlungspflichtig. Sofern die E-Mail-Adresse richtig angegeben wurde, erhalten Monatskartennutzer eine Rechnung per Mail. Die Verwaltung bestätigt jeden Eingang einer Online-Monatskarte mit dem richtigen Leistungszeitraum. Die Teilnahme ist nur in dem bestätigten Leistungszeitraum durch die Verwaltung möglich. Eine Online-Monatskarte muss rechtzeitig neu beantragt werden, wenn die Teilnahme für einen weiteren Monat gewünscht ist, da sich die Online-Monatskarten nicht automatisch verlängern.
Die Kosten der Online-Monatskarte sind inkl. 19% Umst.
- Kündigung
Eine Mitgliedschaft kann per Sonderkündigung innerhalb des ersten Monats nach Abschluss einer Mitgliedschaft gekündigt werden. Ansonsten kann eine Mitgliedschaft nach Ablauf der Erstlaufzeit (1 Jahr) mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden.
Ab dem 01.02.2025 endet eine Mitgliedschaft genau einen Monat nach Eingang der Kündigung, unabhängig vom Monatsende.
Der letzte Mitgliedsbeitrag wird somit anteilig berechnet.
Die Nutzung der Leistungen der Pro Defence Sachsen-Anhalt ist bis zum Ablauf dieses Datums möglich.
Es zählt immer das Eingangsdatum der Kündigung. Eine Kündigung kann schriftlich am jeweiligen Standort oder per E-Mail an pdsa.verwaltung@outlook.de eingereicht werden. Nach Eingang der Kündigung erfolgt eine schriftliche Bestätigung durch die Pro Defence Sachsen-Anhalt
5. Kündigungsrechte der PDSA
Die Pro Defence Sachsen-Anhalt behält sich das Recht vor Mitglieder frühzeitig aus triftigem
Grund zu kündigen. Triftige Gründen können unangemessenes Verhalten von Mitgliedern und
Vertragsnutzern sein, die den regelmäßigen Unterricht stören und somit den Unterrichtsfluss
aufhalten. Störungen des Unterrichtes/des Trainings durch Mitglieder werden ebenfalls dann nicht
mehr geduldet, wenn Mitglieder oder Vertragsnutzer zu einer Distanzierung von Gruppen zur PDSA
beitragen und /oder die Gruppenbindung stören. Weiter kann die Pro Defence Sachse-Anhalt
Mitglieder kündigen, die einen wirtschaftlichen Schaden verursachen, der durch die regelmäßigen
Beitragszahlungen nicht mehr ausgeglichen werden kann und der aktuelle Beitrag den verursachten
wirtschaftlichen Schaden zukünftig nicht mehr deckt.
6. Trainingslager für Mitglieder und Nichtmitglieder
Trainingslagerbeiträge richten sich kalkulatorisch immer nach den Unterkunfts- und
Verpflegungskosten sowie nach dem erforderlichen Personalschlüssel der für die Planung und
Durchführung eines Trainingslagers notwendig ist. Ein Trainingslagerbeitrag setzt sich immer aus
den Komponenten der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Personalkosten sowie Steurern und
Profit zusammen.
Trainingslager finden mindestens zweimal im Jahr statt. Die Kosten der Unterkünfte werden auf
die Mitglieder umgelegt. Für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Einrichtungen sowie
deren Stornierungsgebühren gelten die AGBs der Einrichtungen.
Die Pro Defence Sachsen-Anhalt plant für Trainingslager das eigene Personal mit einem
Betreuungsschlüssel von 1zu6. Die Gesamtbeträge für ein Trainingslager veröffentlicht die PDSA
per Schreiben oder über die eigenen WhatsApp-Gruppen eine konzentrierte Frist zur Zahlung der
Gesamtbeträge. In dieser Frist sind die Gesamtbeträge zu überweisen. Die PDSA kann auch die
Gesamtbeträge per Lastschriftmandat auf den Trainingslageranmeldungen zum bekannten Zeitpunkt
einziehen.
Stornogebühren für die Kosten der PDSA:
Bei Absagen 5 Wochen vor Ankunftstag eines Trainingslagers werden 20% des Beitrages für die
PDSA, nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, fällig.
Bei Absagen 4 Wochen vor dem Ankunftstag eines Trainingslagers werden 60% des Beitrages für
die PDSA, nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, fällig.
Bei Absagen 3 Wochen vor dem Ankunftstag eines Trainingslagers werden 90% des Beitrages für
die PDSA, nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, fällig.
Bei Nichtzahlung der Stornogebühren entsteht der PDSA ein wirtschaftlicher Schaden. Dieser kann
zu einer Kündigung der aktuellen Mitgliedschaft führen und wird gerichtlich per Mahnverfahren
eingefordert.
Ausflüge dienen wie auch Trainingslager zur Stärkung der Gruppenbindung und der sozialen
Fähigkeitsförderung sowie der persönlichen Weiterentwicklung und sind mindestens einaml im Jahr
wahrzunehmen.
7. Ausflüge mit Mitgliedern und Nichtmitgliedern
Die PDSA plant und führt regelmäßig Ausflüge für Mitglieder und Nichtmitglieder. Die Kosten für
einen Ausflug setzen sich aus den Komponenten Fremdkosten der Unternehmen und Vereinen zur
Nutzung derer Angebote, Steuern, Personalkosten und dem Profit zusammen. Wie für
Trainingslager, sind auch hier verbindliche Anmeldungen, von der PDSA ausgehändigt,
erforderlich.
Stornierungsgebühren für Ausflüge:
Bei Absagen 2 Wochen vor dem Ausflugstag werden 30% des Gesamtbetrages fällig.
Bei Absagen 1 Woche vor dem Ausflugstag werden 60% des Gesamtbetrages fällig.
Bei Absagen am Ausflugstag werden 90% des Gesamtbetrages fällig.
Ausflüge dienen wie auch Trainingslager zur Stärkung der Gruppenbindung und der sozialen
Fähigkeitsförderung sowie der persönlichen Weiterentwicklung und sind mindestens einmal im Jahr
wahrzunehmen.
8. Veranstaltungen für Nichtmitglieder
Die PDSA veranstaltet regelmäßig Seminare und Schulungen. Diese können von externen Personen
aus anderen Vereinen und Firmen wahrgenommen werden. Hierfür sind Anmeldungen über die
Emailadresse verwaltung.pdsa@gmail.com erforderlich.
Stornierungsgebühren für Seminare und Schulungen:
Bei Absagen 2 Wochen vor dem Durchführungstag werden 30% des Gesamtbetrages fällig.
Bei Absagen 1 Woche vor dem Durchführungstag werden 60% des Gesamtbetrages fällig.
Bei Absagen am Durchführungstag werden 90% des Gesamtbetrages fällig.
Die Kosten für Schulungen und Seminare können per Lastschriftmandat eingezogen werden und
Zahlungen per Überweisung auf das Konto der PDSA erfolgen.
9. Textilien
Textilien können über den Onlineshop der PDSA auf der eigenen Homepage bestellt werden.
Lieferschwierigkeiten Dritter sind dabei nicht in der Verantwortung der PDSA und sind somit
vorbehalten. Textilien können innerhalb von 2 Wochen vor Ort oder per Postsendung storniert
werden. Dabei dürfen die Textilien nicht gewaschen und auch nicht getragen wurden sein. Bei
Umtausch bestellt die PDSA neue gleichwertige Textilien. Sind Nachbestellungen nicht möglich, so
erhält der Kunde/ die Kundin eine Gutschrift oder das Geld zurück.
10. Verhaltenskodex
Mitglieder und Teilnehmer/-innen bei Seminaren, Trainingslagern, Veranstaltungen und Ausflügen
sowie im regelmäßigen Training verpflichten sich mit der Anmeldung einen wohlwollenden und
lösungsorientierten Kommunikationsstil zu pflegen. Ein Ausschluss von Trainingslagern, Seminaren
und Schulungen, Veranstaltungen und Ausflügen sowie dem regelmäßigen Training bei
Nichteinhaltung gegeben.
Bei ungerechtfertigter Anwendung des Erlernten außerhalb des Trainings behält sich die PDSA das
Recht vor, Mitglieder zu kündigen. Bei ungerechtfertigten Verhalten von Kindern und Jugendlichen
werden die Vertragspartner (die Eltern) gekündigt. Somit ist die Teilnahmeoption am Kinder- und
Jugendtraining erloschen.
Eltern haben dafür zu sorgen, dass ihr Kind/ihre Kinder reibungslos am Unterricht und den
Aktionen der PDSA teilnehmen können. Zuwiderhandlungen können zu Kündigungen führen.
11. Hausrechte der Ausbilder/innen
Jeder MA hat für die Zeit des Trainings und der Aktion das Hausrecht. Respektloses Verhalten
gegenüber der MA kann zu einem Hausverbot für die Trainings- und Aktionszeiten führen und eine
Kündigung nach sich ziehen.
MA sind bei Problemen die erste Ansprechoption.
Die Ausbilder/-innen leiten den Unterricht. Interessenten und Mitglieder sind ausschließlich aus
Lernzwecken im Training. Jegliche provokante Herausforderung wird je nach schwere rechtlich
geltend gemacht und kann je nach schwere somit zu einer polizeilichen Anzeige führen.
Die Ausbilder/-innen sind bei dem Verdacht zu Verstößen gegen das Kinder- und
Jugendschutzgesetz verpflichtet dies der Geschäftsführung zu melden, die dann die nötigen Schritte
bei Netzwerkpartnern, dem Jugendamt oder der Polizei einleitet.
12. Bildrechte und Datenschutz
Vertragspartner und Vertragsnutzer stimmen den Bildrechten zur Verarbeitung auf der eigenen
Homepage zu. Ist es nicht gewünscht, dass Vertragspartner und Vertragsnutzer mit Bild auf der
Homepage zu sehen sind oder für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden, so ist ein Vermerk auf
der Mitgliedschaft zu hinterlassen. Erfolgt dieser nicht, stimmt ein Mitglied oder Teilnehmer den
Bildrechten zu.
Die PDSA erhebt die Daten von Vertragspartnern und Vertragsnutzern aus steuerrechtlichen zwecken
und hebt diese mindestens 8 Jahre auf. Die PDSA verpflichtet sich bei Abschluss einer
Mitgliedschaft und Anmeldung zu Veranstaltungen, Seminaren und Schulungen sowie Ausflügen
die Daten nur aus verwaltungstechnischen und steuerrechtlichen Gründen zu verarbeiten.
13. Möglichkeit an zwei Standorten zu trainieren
Ab dem 01.02.2025 haben Mitglieder die Möglichkeit, einmal im Monat kostenlos an einem anderen Standort innerhalb ihrer Altersgruppe zu trainieren. Voraussetzung ist, dass die Teilnahme im Vorfeld mit dem Ausbilder des gewünschten Standorts abgestimmt wird. Darüber hinaus können Mitglieder gegen einen monatlichen Aufpreis von 10 € den gesamten Monat über an einem weiteren Standort trainieren. Diese Option kann flexibel über den Mitglieder-Service-Bereich auf unserer Website (www.prodefence-sa.de) ein- und ausgebucht werden.
Anmeldung: Die Anmeldung dieser zusätzlichen Option muss spätestens einen Monat im Voraus eingereicht werden, damit sie für den folgenden Monat gültig ist. Die Anmeldung muss dabei bis zum 01. oder 15. eines Monats (abhängig vom Datum der Beitragszahlung) erfolgen.
Abmeldung: Die Abmeldung dieser zusätzlichen Option muss spätestens bis zum 01. oder 15. des Monats (abhängig vom Datum der Beitragszahlung) eingereicht werden, damit der zusätzliche Beitrag im darauffolgenden Monat nicht mehr berechnet wird.