Allgemeine Geschäftsbedingungen

der
Pro Defence Sachsen-Anhalt
Fachschulen für Selbstschutzfähigkeiten und psychosoziale Entwicklung

Allgemeine Geschaftsbedingungen PDSA
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  1. Mitgliedsbeiträge:

Mitgliedsbeiträge werden monatlich, bis einschließlich zum 10. bzw. 25 eines jenes Monats, von der Pro Defence Sachsen-Anhalt per Lastschrift vom Konto des Mitgliedes, bzw. vom Konto einer

erziehungsberechtigten Person und/oder von einer vertraglich (siehe Mitgliedschaft) geregelten

zahlungspflichtigen Person abgebucht. Barzahlungen sind nicht möglich.

Mitgliedsbeiträge können nur zurückerstattet werden, wenn die Pro Defence Sachsen-Anhalt ihre

Dienstleistungen durch die Arbeitnehmer nicht anbieten kann. Die Beitragsrückforderung kann bei

einem monatlichen Ausfall Zustandekommen und wenn die PDSA keine Ausweichmöglichkeiten

wie Nachholmöglichkeiten anbieten konnte. Ein Anspruch auf Beitragsrückzahlung, obwohl die

PDSA ihre Dienstleistung durch die Anwesenheit der Ausbilder/-innen gesichert hat, besteht nicht.

Nichtzahlungen von Mitgliedsbeiträgen werden rechtlich per Mahnverfahren eingefordert. Der

Zugang zum Training wird über Mitgliedsbeiträge gesichert. Bei Nichtzahlungen ist die Teilnahme

am Training nicht mehr möglich.

 

Die Mitgliedschaftsbeiträge sind immer inkl. 19% Umst. 

 

  1. Mitgliedschaften

Mitgliedschaften werden zentral an jedem Standort für eine Erstlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit sind Mitgliedschaften monatlich kündbar und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.

Das Startdatum der Mitgliedschaft entspricht dem Datum der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsantrags.

Die Mitgliedsbeiträge werden ab dem Startdatum anteilig berechnet, bis die reguläre Abrechnung zum nächsten Stichtag (1. oder 15. eines Monats) beginnt.

Bei Mitgliedschaften im Kinder- und Jugendbereich sind die Kinder die Vertragsnutzer, während die erziehungsberechtigte Person der Vertragspartner ist.

 

  1. Online-Mitgliedschaften

Ab dem 01.02.2025 können Mitgliedschaften auch online über die Website www.prodefence-sa.de abgeschlossen werden. Das Startdatum der Mitgliedschaft entspricht dem Absendedatum des Online-Formulars.

Die Mitgliedsbeiträge werden ab dem Startdatum anteilig berechnet, bis die reguläre Abrechnung zum nächsten Stichtag (1. oder 15. eines Monats) beginnt.

Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft online abschließen, können anschließend direkt zum Training kommen. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen im Formular vollständig und korrekt angegeben werden.

Sonderkündigungsrecht bei Online-Abschluss:

Gemäß § 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) haben Mitglieder das Recht, ihre Online-Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

  • Die Kündigung muss in Textform erfolgen, entweder per E-Mail an pdsa.verwaltung@outlook.de oder schriftlich am jeweiligen Standort.
  • Für die Fristwahrung zählt das Eingangsdatum der Kündigung.

Weitere Regelungen:

Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist gelten die gleichen Kündigungsfristen und Bedingungen wie für handschriftliche Mitgliedschaften.

 

3.1 Online-Monatskarten 

Monatskarten können nur Online abgeschlossen werden und müssen per Kontaktformular immer mit einem Leistungszeitraum (14 Tage nach dem Absenden der Online-Mitgliedschaft)  durch die Interessenten angegeben werden. Bei Online-Monatskarten hat ein Interessent 14 Tage Widerrufsrecht. Online-Monatskarten beginnen daher 14 Tage nach dem Eingang der Online-Monatskarte in der Verwaltung sofern diese nicht schriftlich an pdsa.verwaltung@outlook.de storniert werden und sind dann Zahlungspflichtig. Sofern die E-Mail-Adresse richtig angegeben wurde, erhalten Monatskartennutzer eine Rechnung per Mail. Die Verwaltung bestätigt jeden Eingang einer Online-Monatskarte mit dem richtigen Leistungszeitraum. Die Teilnahme ist nur in dem bestätigten Leistungszeitraum durch die Verwaltung möglich. Eine Online-Monatskarte muss rechtzeitig neu beantragt werden, wenn die Teilnahme für einen weiteren Monat gewünscht ist, da sich die Online-Monatskarten nicht automatisch verlängern. 

Die Kosten der Online-Monatskarte sind inkl. 19% Umst.

 

  1. Kündigung

Eine Mitgliedschaft kann per Sonderkündigung innerhalb des ersten Monats nach Abschluss einer Mitgliedschaft gekündigt werden. Ansonsten kann eine Mitgliedschaft nach Ablauf der Erstlaufzeit (1 Jahr) mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden.

Ab dem 01.02.2025 endet eine Mitgliedschaft genau einen Monat nach Eingang der Kündigung, unabhängig vom Monatsende.

Der letzte Mitgliedsbeitrag wird somit anteilig berechnet.

Die Nutzung der Leistungen der Pro Defence Sachsen-Anhalt ist bis zum Ablauf dieses Datums möglich.

Es zählt immer das Eingangsdatum der Kündigung. Eine Kündigung kann schriftlich am jeweiligen Standort oder per E-Mail an pdsa.verwaltung@outlook.de eingereicht werden. Nach Eingang der Kündigung erfolgt eine schriftliche Bestätigung durch die Pro Defence Sachsen-Anhalt

 

5. Kündigungsrechte der PDSA

Die Pro Defence Sachsen-Anhalt behält sich das Recht vor Mitglieder frühzeitig aus triftigem

Grund zu kündigen. Triftige Gründen können unangemessenes Verhalten von Mitgliedern und

Vertragsnutzern sein, die den regelmäßigen Unterricht stören und somit den Unterrichtsfluss

aufhalten. Störungen des Unterrichtes/des Trainings durch Mitglieder werden ebenfalls dann nicht

mehr geduldet, wenn Mitglieder oder Vertragsnutzer zu einer Distanzierung von Gruppen zur PDSA

beitragen und /oder die Gruppenbindung stören. Weiter kann die Pro Defence Sachse-Anhalt

Mitglieder kündigen, die einen wirtschaftlichen Schaden verursachen, der durch die regelmäßigen

Beitragszahlungen nicht mehr ausgeglichen werden kann und der aktuelle Beitrag den verursachten

wirtschaftlichen Schaden zukünftig nicht mehr deckt.

 

6. Trainingslager für Mitglieder und Nichtmitglieder

Trainingslagerbeiträge richten sich kalkulatorisch immer nach den Unterkunfts- und

Verpflegungskosten sowie nach dem erforderlichen Personalschlüssel der für die Planung und

Durchführung eines Trainingslagers notwendig ist. Ein Trainingslagerbeitrag setzt sich immer aus

den Komponenten der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Personalkosten sowie Steurern und

Profit zusammen.

Trainingslager finden mindestens zweimal im Jahr statt. Die Kosten der Unterkünfte werden auf

die Mitglieder umgelegt. Für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Einrichtungen sowie

deren Stornierungsgebühren gelten die AGBs der Einrichtungen.

Die Pro Defence Sachsen-Anhalt plant für Trainingslager das eigene Personal mit einem

Betreuungsschlüssel von 1zu6. Die Gesamtbeträge für ein Trainingslager veröffentlicht die PDSA

per Schreiben oder über die eigenen WhatsApp-Gruppen eine konzentrierte Frist zur Zahlung der

Gesamtbeträge. In dieser Frist sind die Gesamtbeträge zu überweisen. Die PDSA kann auch die

Gesamtbeträge per Lastschriftmandat auf den Trainingslageranmeldungen zum bekannten Zeitpunkt

einziehen.

 

Stornogebühren für die Kosten der PDSA:

Bei Absagen 5 Wochen vor Ankunftstag eines Trainingslagers werden 20% des Beitrages für die

PDSA, nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, fällig.

Bei Absagen 4 Wochen vor dem Ankunftstag eines Trainingslagers werden 60% des Beitrages für

die PDSA, nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, fällig.

Bei Absagen 3 Wochen vor dem Ankunftstag eines Trainingslagers werden 90% des Beitrages für

die PDSA, nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, fällig.

 

Bei Nichtzahlung der Stornogebühren entsteht der PDSA ein wirtschaftlicher Schaden. Dieser kann

zu einer Kündigung der aktuellen Mitgliedschaft führen und wird gerichtlich per Mahnverfahren

eingefordert.

Ausflüge dienen wie auch Trainingslager zur Stärkung der Gruppenbindung und der sozialen

Fähigkeitsförderung sowie der persönlichen Weiterentwicklung und sind mindestens einaml im Jahr

wahrzunehmen.

 

7. Ausflüge mit Mitgliedern und Nichtmitgliedern

Die PDSA plant und führt regelmäßig Ausflüge für Mitglieder und Nichtmitglieder. Die Kosten für

einen Ausflug setzen sich aus den Komponenten Fremdkosten der Unternehmen und Vereinen zur

Nutzung derer Angebote, Steuern, Personalkosten und dem Profit zusammen. Wie für

Trainingslager, sind auch hier verbindliche Anmeldungen, von der PDSA ausgehändigt,

erforderlich.

Stornierungsgebühren für Ausflüge:

Bei Absagen 2 Wochen vor dem Ausflugstag werden 30% des Gesamtbetrages fällig.

Bei Absagen 1 Woche vor dem Ausflugstag werden 60% des Gesamtbetrages fällig.

Bei Absagen am Ausflugstag werden 90% des Gesamtbetrages fällig.

Ausflüge dienen wie auch Trainingslager zur Stärkung der Gruppenbindung und der sozialen

Fähigkeitsförderung sowie der persönlichen Weiterentwicklung und sind mindestens einmal im Jahr

wahrzunehmen.

 

8. Veranstaltungen für Nichtmitglieder

Die PDSA veranstaltet regelmäßig Seminare und Schulungen. Diese können von externen Personen

aus anderen Vereinen und Firmen wahrgenommen werden. Hierfür sind Anmeldungen über die

Emailadresse verwaltung.pdsa@gmail.com erforderlich.

Stornierungsgebühren für Seminare und Schulungen:

Bei Absagen 2 Wochen vor dem Durchführungstag werden 30% des Gesamtbetrages fällig.

Bei Absagen 1 Woche vor dem Durchführungstag werden 60% des Gesamtbetrages fällig.

Bei Absagen am Durchführungstag werden 90% des Gesamtbetrages fällig.

Die Kosten für Schulungen und Seminare können per Lastschriftmandat eingezogen werden und

Zahlungen per Überweisung auf das Konto der PDSA erfolgen.

 

9. Textilien

Textilien können über den Onlineshop der PDSA auf der eigenen Homepage bestellt werden.

Lieferschwierigkeiten Dritter sind dabei nicht in der Verantwortung der PDSA und sind somit

vorbehalten. Textilien können innerhalb von 2 Wochen vor Ort oder per Postsendung storniert

werden. Dabei dürfen die Textilien nicht gewaschen und auch nicht getragen wurden sein. Bei

Umtausch bestellt die PDSA neue gleichwertige Textilien. Sind Nachbestellungen nicht möglich, so

erhält der Kunde/ die Kundin eine Gutschrift oder das Geld zurück.

 

10. Verhaltenskodex

Mitglieder und Teilnehmer/-innen bei Seminaren, Trainingslagern, Veranstaltungen und Ausflügen

sowie im regelmäßigen Training verpflichten sich mit der Anmeldung einen wohlwollenden und

lösungsorientierten Kommunikationsstil zu pflegen. Ein Ausschluss von Trainingslagern, Seminaren

und Schulungen, Veranstaltungen und Ausflügen sowie dem regelmäßigen Training bei

Nichteinhaltung gegeben.

Bei ungerechtfertigter Anwendung des Erlernten außerhalb des Trainings behält sich die PDSA das

Recht vor, Mitglieder zu kündigen. Bei ungerechtfertigten Verhalten von Kindern und Jugendlichen

werden die Vertragspartner (die Eltern) gekündigt. Somit ist die Teilnahmeoption am Kinder- und

Jugendtraining erloschen.

Eltern haben dafür zu sorgen, dass ihr Kind/ihre Kinder reibungslos am Unterricht und den

Aktionen der PDSA teilnehmen können. Zuwiderhandlungen können zu Kündigungen führen.

 

11. Hausrechte der Ausbilder/innen

Jeder MA hat für die Zeit des Trainings und der Aktion das Hausrecht. Respektloses Verhalten

gegenüber der MA kann zu einem Hausverbot für die Trainings- und Aktionszeiten führen und eine

Kündigung nach sich ziehen.

MA sind bei Problemen die erste Ansprechoption.

Die Ausbilder/-innen leiten den Unterricht. Interessenten und Mitglieder sind ausschließlich aus

Lernzwecken im Training. Jegliche provokante Herausforderung wird je nach schwere rechtlich

geltend gemacht und kann je nach schwere somit zu einer polizeilichen Anzeige führen.

Die Ausbilder/-innen sind bei dem Verdacht zu Verstößen gegen das Kinder- und

Jugendschutzgesetz verpflichtet dies der Geschäftsführung zu melden, die dann die nötigen Schritte

bei Netzwerkpartnern, dem Jugendamt oder der Polizei einleitet.

 

12. Bildrechte und Datenschutz

Vertragspartner und Vertragsnutzer stimmen den Bildrechten zur Verarbeitung auf der eigenen

Homepage zu. Ist es nicht gewünscht, dass Vertragspartner und Vertragsnutzer mit Bild auf der

Homepage zu sehen sind oder für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden, so ist ein Vermerk auf

der Mitgliedschaft zu hinterlassen. Erfolgt dieser nicht, stimmt ein Mitglied oder Teilnehmer den

Bildrechten zu.

Die PDSA erhebt die Daten von Vertragspartnern und Vertragsnutzern aus steuerrechtlichen zwecken

und hebt diese mindestens 8 Jahre auf. Die PDSA verpflichtet sich bei Abschluss einer

Mitgliedschaft und Anmeldung zu Veranstaltungen, Seminaren und Schulungen sowie Ausflügen

die Daten nur aus verwaltungstechnischen und steuerrechtlichen Gründen zu verarbeiten.

 

13. Möglichkeit an zwei Standorten zu trainieren

Ab dem 01.02.2025 haben Mitglieder die Möglichkeit, einmal im Monat kostenlos an einem anderen Standort innerhalb ihrer Altersgruppe zu trainieren. Voraussetzung ist, dass die Teilnahme im Vorfeld mit dem Ausbilder des gewünschten Standorts abgestimmt wird. Darüber hinaus können Mitglieder gegen einen monatlichen Aufpreis von 10 € den gesamten Monat über an einem weiteren Standort trainieren. Diese Option kann flexibel über den Mitglieder-Service-Bereich auf unserer Website (www.prodefence-sa.de) ein- und ausgebucht werden.

Anmeldung: Die Anmeldung dieser zusätzlichen Option muss spätestens einen Monat im Voraus eingereicht werden, damit sie für den folgenden Monat gültig ist. Die Anmeldung muss dabei bis zum 01. oder 15. eines Monats (abhängig vom Datum der Beitragszahlung) erfolgen.

Abmeldung: Die Abmeldung dieser zusätzlichen Option muss spätestens bis zum 01. oder 15. des Monats (abhängig vom Datum der Beitragszahlung) eingereicht werden, damit der zusätzliche Beitrag im darauffolgenden Monat nicht mehr berechnet wird.